Der Reichszoll
Johann von Habsburg-Laufenburg in einem Erbvertrag alle Reichslehen zu. Nach dem Tode Graf Werners (II.) am 21.3.1320 in Italien und seines gleichnamigen Sohnes (Wernher III.) ging der Zoll 1323 gemäss Erbvertrag an Johann von Habsburg-Laufenburg über. Am 1.10.1329 versetzte der Kaiser Ludwig der Bayer den Flüeler Zoll an seinen Marschall Winand den Bloch und ermahnte die Urner, ihn am Genuss seiner Rechte nicht zu hindern. Uri kümmerte sich jedoch nicht um die kaiserliche Weisung und zog die der Urschweiz politisch nahestehenden Adelshäuser Homberg und Habsburg-Laufenburg einem gänzlich unbekannten Günstling des Königs vor. Graf Johann geriet jedoch immer mehr in Schwieirgkeiten und 1330 musste er sich mit bedeutenden Teilen des Homberger Erbes in österreichische Lehensabhängigkeit begeben. Als er 1336 wegen Unterstützung der Opfer der Brun’schen Zunftrevolution in Zürich in Drangsal kam, verleih er dem Freiherr Johannes von Attinghausen die Hälfte des Flüeler Zolles gegen das Versprechen, wider alle und jeden ausser den Eidgenossen zu dienen. Weil Graf Johann am 21.9.1337 im Gefecht bei Grinau fiel und nur unmündige Söhne hinterliess, riss Freiherr von Attinghausen wahrscheinlich den ganzen Zoll an sich. Am 19.3.1344 verlieh Kaiser Ludwig der Bayer Johann von Attinghausen den Zoll in Erbfolge gegen die Verpflichtung, der Krone in Deutschland oder Italien mit 20 Behelmten einen Monat lang auf eigene Kosten zu dienen. Am 21.12.1346 erteilte er ihm die "besondere Gnade", den Zoll noch bei Lebzeiten oder testamentarisch nach freiem Gutdünken weiterzugeben, notfalls auch zu versetzen oder zu verkaufen. Nach dem Tode Johann von Attinghausen erliess die Landsgemeinde am 18.6.1360, offensichtlich im Hinblick auf den Zoll, ein strenges Erbfolgegesetz, das nur Landleute berechtigte. Am 20.7.1360 bestätigte Kaiser Karl IV. den Brüdern Rudolf und Johann von Habburg-Laufenburg die früheren Privilegien von 1315 und 1321. Am 1.8.1360 schenkte Ursula von Simpeln, die Schwester und Erbin Johanns von Attinghausen, den halben Zoll dem Land Uri, das sie als rechtmässige Erbin anerkannte und ihr die Nutzung des andern halben Teils gewährleistete. 1365 erneuerten die Nachfolgeerben, die von Rudenz, die Übereinkunft mit Uri. 1374 verkaufte Johann von Rudenz 7/9 der ehemals attinghausischen Besitzungen in Flüelen und Altdorf mit Sust und Sustrecht sowie seinen Anteil am Zoll um 440 Gulden an den Urner Anthonius zer Porte. 1389 bestätigte König Wenzeslaus die Rechte der Landleute von Uri, den Zoll von Flüelen wiederum an erster Stelle nennend. Spätestens 1427 dürften Zoll und wohl auch Sust und Sustrecht durch sukzessiven Erwerb vollständig auf das Land übergegangen sein. Durch die Bundesverfassung von 1848 wurde der Funktion Flüelens als Zollstätte ein Ende gesetzt.

Literatur:
Historischer Verein der V Orte ; Der Reichszoll im Lande Uri, in: Der Geschichtsfreund; Einsiedeln 1843. Bd 1, S. 14 ff.

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Letzte Aktualisierung: 9.9.2002
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