| Der Flüeler Wald | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Waldflächen
und Waldbesitz Der Wald bedeckt im Kanton Uri eine Fläche von zirka 20'500 Hektaren, das entspricht rund 19 Prozent des Kantonsareals. Der Waldanteil der Bodenfläche der Gemeinde Flüelen entspricht ungefähr diesem Verhältnis (17 Prozent). Demgegenüber beträgt der schweizerische Durchschnitt 27 Prozent. Von der bescheidenen Waldfläche kann nur ein Teil produktiv genutzt werden (Uri und Flüelen: ca. 60 %). 93 Prozent der Gesamtwaldfläche sind in Uri öffentlicher Wald (Korporationen, Kanton, Bund) und 7 Prozent Privatwald. Grösster Waldeigentümer in der Gemeinde Flüelen ist die Korporation Uri (ca. 425 ha). Das Waldgebiet wird hauptsächlich von der Korporationsbürgergemeinde Flüelen verwaltet. Die Verwaltung von Korporationswald beschränkt sich jedoch nicht nur auf das Gemeindegebiet von Flüelen. In den Kompetenzbereich des Korporationsbürgerrats von Flüelen gehört auch Wald im Gemeindegebiet von Seedorf ("Änerland") und Sisikon (Buggiwald). Die Zuteilung des "Änerlandes" in Seedorf ist aus einem im 17. Jahrhundert erfolgten Ausgleich hervorgegangen, wobei die Waldungen zwischen Schopfibach und Schardi den Bezugsberechtigten zu Altdorf, Flüelen und Seedorf zufielen. Dies wurde im Landratsprotokoll vom 18. Juni 1794 bestätigt. Die Streitigkeiten um die Holzverteilung schienen jedoch angedauert zu haben, denn am 5. August 1821 beschloss der Landrat die Aufteilung dieses Waldgebietes wie folgt: Die Genössigen zu Seedorf erhielten die Waldungen, die nicht an Altdorf und Flüelen zugeteilt wurden, wobei Altdorf - neben den Wäldern auf der Schattenseite im Gitschental - den Sonnigen-Wald und die Flüeler den Plattenberg- und den Riesbühl-Wald erhielten. Diese Aufteilung wurde anno 1842 bestätigt und wird in den Waldwirtschaftsplänen der Gemeinden seither beachtet.
1705 ist "denen von Flüelen nach alten Rechtsamen, Siegel und
Briefen" die Benutzung des Franzen- und Lauwitals ( |
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Art des Waldes
An Bedeutung nicht eingebüsst hat die Schutzfunktion des Waldes. Der Flüelerwald ist schon früh zum Schutz der Siedlung unter Bann gestellt worden. Der Wald ist heute auch Ort der Erholung. |
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| Literatur: Oechslin Max; "Die Allmendwaldungen", in: "Flüelen"; Flüelen 1965.; Gerig Georg, Der Urner Wald, Handbuch für die Schule, ED Uri 1994; Müller Franz, Karl Ziegler, Für die Turmkugel etwas aus der Tätigkeit des Bürgerrates von gestern, heute und morgen, Flüelen 1977. |
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Verein zur Förderung der
Waldschule Uri Der Verein ist Trägerschaft der Waldschule Uri. Der Verein zur Förderung der Waldschule Uri will Bedingungen schaffen, mit welchen die Waldschule Uri ihre Ziele erreichen kann: Jugendlichen die Funktionen des Waldes, insbesondere des Schutzwaldes, zielorientiert zu vermitteln und ein Verständnis dafür schaffen, dass unser Wald heute Pflege braucht um uns auch morgen zu dienen. Im Weiteren übernimmt der Verein zur Förderung der Waldschule Uri die finanziellen Abwicklungen der Waldschule Uri. Der Verein vertritt die Waldschule Uri gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden. Kontaktadresse: Verein zur Förderung der Waldschule Uri, Präsident Micha Nussbaumer, Dorfstrasse 3, 6454 Flüelen; MichaNussbaumer@gmx.ch |
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