| Von der Genossame zur politischen Gemeinde mit drei Gemeinden |
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Bis
ins 19. Jahrhundert war die Korporation Uri mit dem Staat Uri identisch.
Nur die Korporationsbürger konnten am kantonalen Staatsleben teilnehmen.
Der alte Bezirk Uri war in zehn Genossamen eingeteilt. Diese galten als
Wahl- und Musterungsbezirke, verfügten jedoch auch über Sondernutzen. Flüelen
und Sisikon bildeten zusammen eine halbe Genossame. Die
Bundesverfassung von 1848 erklärte alle Schweizer vor dem Gesetze gleich.
Jeder Schweizerbürger durfte sich nun überall im Land frei niederlassen
und erhielt auch das Recht, auf Kantonsebene an Wahlen und Abstimmungen
teilzunehmen. Damit fand die Sonderstellung der Korporationsbürger ein
Ende. Mit der Verfassung von 1850 wurden die Genossamen durch die
politischen Gemeinden ersetzt. Infolge der grossen Fläche
der Korporation Uri, es sind zirka 85 Prozent der Oberfläche des Kantons
Uri, ergaben sich immer wieder Schwierigkeiten. Vor allem die Tendenz der
Einwohner- und Bürgergemeinden ihre Ausgaben mit den Einnahmen aus dem
Korporationsvermögen zu bezahlen, verlangte immer mehr eine
dezentralisierte Organisation der Korporation. Deshalb beschloss die
Korporationsgemeinde Uri am 1. Mai 1942 das Gebiet der Korporation in
Allmendbürgergemeinden zu gliedern und das Korporationsvemögen vom übrigen
Gemeindevermögen auszuscheiden. Hiermit wollte die Korporation in Zukunft
die Nichtkorporationsbürger von der Willensbildung in reinen
Korporationsangelegenheiten ausschliessen und das Vermögen der
Korporation sichern. Das Ausscheidungsdekret in
der Gemeine Flüelen Gestützt auf den Beschluss der Korporation Uri vom Mai 1942 beschliesst die Oster-Dorfgemeinde am 26. April 1943 das Dekret betreffend die Ausscheidung der Gemeinde Flüelen in eine Einwohner-, Kirch- und Bürgergemeinde.
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Übersicht: www.fluelen.ch Letzte Aktualisierung: 3.6.2002 © Gemeinde Flüelen / Phideau & Fido |